AgNes ab 2029: Warum Unternehmen ihre Netzanschlussstrategie schon heute neu denken sollten

06.08.2026: Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den vollständigen Festlegungsentwurf für die künftige Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht. Für viele Gewerbe- und Industriekunden soll der heutige Leistungspreis ab 2029 durch einen Kapazitätspreis und zwei Arbeitspreise ersetzt werden. Anschlusskraft bereitet sich gezielt auf diese neue Optimierungsaufgabe vor und entwickelt dafür ein eigenes Analysewerkzeug.


Die Netzentgeltsystematik in Deutschland steht vor einem grundlegenden Umbau. Am 6. August 2026 hat die Bundesnetzagentur den vollständigen Festlegungsentwurf zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom – kurz AgNes – zur Konsultation gestellt. Gleichzeitig wurde ein umfangreiches Gutachten von Consentec in Kooperation mit dem Institute of Management, Economics and Law der Technischen Universität Clausthal veröffentlicht.

Die neue Systematik soll ab dem 1. Januar 2029 gelten und die Regelungen der Stromnetzentgeltverordnung ersetzen, die zum 31. Dezember 2028 außer Kraft treten. Der endgültige Erlass der AgNes-Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 vorgesehen; konkretisierende Folgefestlegungen sollen 2027 folgen. Bis zum 18. September 2026 können Betroffene und Interessierte zum aktuellen Entwurf Stellung nehmen.

Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung ist die Reform weit mehr als eine Änderung auf der Stromrechnung. Sie verändert die wirtschaftliche Logik, nach der Lastgänge, Netzanschlusskapazitäten, Ladeinfrastruktur, Eigenerzeugung und Batteriespeicher künftig dimensioniert und betrieben werden sollten.


Vom Leistungspreis zur bestellten Kapazität
Heute setzen sich die Netzentgelte leistungsgemessener Kunden im Wesentlichen aus einem Arbeitspreis für die bezogene elektrische Energie und einem Leistungspreis für die höchste gemessene Viertelstundenleistung des Jahres zusammen. Schon eine einzelne Lastspitze kann daher den Leistungspreis für das gesamte Abrechnungsjahr erhöhen. Die heutige Optimierung richtet sich folgerichtig stark auf die Reduzierung der individuellen Jahreshöchstlast.


Der AgNes-Entwurf sieht für Entnahmestellen oberhalb der Niederspannung sowie für Entnahmestellen in der Niederspannung mit mehr als 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch eine andere Struktur vor.

Das künftige Netzentgelt soll aus drei Komponenten bestehen:

  • einem Kapazitätspreis auf eine vorab für das jeweilige Kalenderjahr bestellte Kapazität,
  • dem Arbeitspreis AP1 für die Energiemenge, die innerhalb dieser Bestellkapazität bezogen wird,
  • dem höheren Arbeitspreis AP2 für die Energiemenge, die während einer Überschreitung der Bestellkapazität bezogen wird.


Nach dem Entwurf soll AP2 mindestens 200 Prozent und höchstens 350 Prozent von AP1 betragen. AP1 soll so bemessen werden, dass darüber 30 bis 60 Prozent der von der jeweiligen Kundengruppe zu tragenden Kosten der Netzebene gedeckt werden.

Die konkreten Preiswerte werden sich aus den künftigen Preisblättern der Netzbetreiber ergeben. Die jährliche Bestellkapazität soll grundsätzlich nach Veröffentlichung des Preisblatts und vor Beginn des betreffenden Kalenderjahres gewählt werden. Sie muss nach dem aktuellen Entwurf mindestens zehn Prozent der individuellen Jahreshöchstlast des Vorjahres betragen und darf die vertraglich vereinbarte Netzanschlusskapazität nicht überschreiten. Für neue Netzanschlüsse ist im ersten Nutzungsjahr eine Bestabrechnung innerhalb der im Entwurf vorgesehenen Grenzen angelegt.


Eine Überschreitung kann künftig wirtschaftlich sinnvoll sein
Der entscheidende Unterschied zur heutigen Systematik liegt in der Behandlung von Leistungsspitzen. Eine Überschreitung der bestellten Kapazität erhöht nach dem Entwurf nicht automatisch rückwirkend den Kapazitätspreis für das gesamte Jahr. Stattdessen wird nur die während der Überschreitung bezogene Energiemenge mit AP2 abgerechnet.

Damit wird die Bestellkapazität nicht zwangsläufig der erwarteten Jahreshöchstlast entsprechen. Bei einem Lastgang mit wenigen kurzen Spitzen kann es günstiger sein, eine niedrigere Kapazität zu bestellen und für eine begrenzte Energiemenge AP2 zu zahlen. Bei einem dauerhaft hohen Leistungsbezug kann dagegen eine höhere Bestellkapazität wirtschaftlicher sein.

Das von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Gutachten bestätigt diese Grundlogik. Consentec beschreibt das Optimum als Abwägung zwischen den zusätzlichen Kosten einer höheren Bestellkapazität und den vermiedenen Mehrkosten des AP2-Aufschlags. Für einen gegebenen Lastgang entsteht damit eine eindeutig berechenbare kostenminimale Kapazität – abhängig von Kapazitätspreis, AP1, AP2 und der Form der Lastdauerlinie.

Gutachten und Festlegungsentwurf sind dabei nicht gleichzusetzen. Consentec untersucht unterschiedliche Ausgestaltungsvarianten und hält unter anderem moderate AP2/AP1-Verhältnisse von etwa 1,5 bis 2,5 sowie einen kapazitätsbezogenen Erlösanteil von etwa 20 bis 40 Prozent für geeignet. Der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur setzt mit einem AP2/AP1-Verhältnis von 2,0 bis 3,5 einen teilweise anderen Rahmen. Auch deshalb müssen Beratungsmodelle flexibel parametrierbar bleiben.


Warum Unternehmen nicht bis 2029 warten sollten
Netzanschlüsse, Transformatorenstationen, Ladeinfrastruktur und Batteriespeicher werden für Betriebszeiten von vielen Jahren ausgelegt. Entscheidungen, die heute getroffen werden, wirken weit über 2029 hinaus. Ein Versorgungskonzept, das ausschließlich auf die heutige Leistungspreissystematik optimiert wird, kann unter AgNes wirtschaftlich anders zu bewerten sein.


Das betrifft insbesondere Unternehmen, die:

  • ihre Netzanschlussleistung erhöhen oder einen neuen Netzanschluss beantragen,
  • Ladeinfrastruktur für elektrische Pkw, Transporter oder schwere Nutzfahrzeuge aufbauen,
  • Photovoltaik, Batteriespeicher oder ein Energiemanagementsystem integrieren,
  • flexible Produktions-, Wärme- oder Kälteprozesse betreiben,
  • in den kommenden Jahren deutliche Laständerungen erwarten.


Die richtige Planungsfrage lautet deshalb künftig nicht mehr nur: Wie lässt sich die höchste Viertelstundenleistung reduzieren? Sie lautet vielmehr: Welche Kombination aus vertraglicher Netzanschlusskapazität, jährlich bestellter Kapazität, zulässiger AP2-Überschreitungsarbeit, steuerbaren Lasten und Batteriespeicher minimiert die Gesamtkosten bei ausreichender betrieblicher Sicherheit?


Anschlusskraft entwickelt ein eigenes AgNes-Optimierungstool
Anschlusskraft wird die Beratung zur künftigen Netzentgeltsystematik zu einem Schwerpunkt seines Consulting Frameworks machen. Im Mittelpunkt steht die Verbindung von Netzanschlussplanung, Lastganganalyse, Ladeinfrastruktur, Batteriespeicherung und operativer Flexibilität.
Dafür entwickeln wir ein eigenes AgNes-Optimierungstool. Es soll den Viertelstundenlastgang eines Kunden analysieren und für unterschiedliche Preis- und Betriebsszenarien die wirtschaftlich optimale jährliche Bestellkapazität bestimmen.
Das Tool wird insbesondere folgende Eingangsgrößen berücksichtigen können:

  • historischer und prognostizierter Viertelstundenlastgang,
  • Kapazitätspreis, AP1 und AP2,
  • Mindest- und Höchstgrenzen der Bestellkapazität,
  • geplante zusätzliche Lasten, etwa aus Ladeinfrastruktur oder Elektrifizierung,
  • Eigenerzeugung und steuerbare Verbraucher,
  • Leistung, Kapazität, Wirkungsgrad und Betriebskosten eines Batteriespeichers.


Als Ergebnisse sollen unter anderem die optimale Bestellkapazität, die Energiemengen in AP1 und AP2, die erwarteten jährlichen Netzentgelte, Überschreitungsdauer und Überschreitungsarbeit sowie Sensitivitäten für unterschiedliche AgNes-Preisannahmen ausgegeben werden. In einer erweiterten Optimierung werden zusätzlich die wirtschaftlich geeignete Leistung und nutzbare Kapazität eines Batteriespeichers untersucht.


Dabei geht es ausdrücklich nicht um einen starren Tarifrechner. Da die endgültige Festlegung, die Folgefestlegungen und die konkreten Preisblätter noch ausstehen, wird das Werkzeug szenariofähig aufgebaut. Unternehmen sollen damit bereits heute prüfen können, ob ihre Investitionsentscheidungen unter verschiedenen denkbaren AgNes-Parametern robust bleiben.


Strategie vor Technik
Die Reform der Netzentgelte zeigt exemplarisch, warum die Transformation betrieblicher Standorte nicht mit der Auswahl einzelner technischer Komponenten beginnen sollte. Netzanschluss, Lastprofil, Ladebedarf, Eigenerzeugung, Speicher und Energiemanagement müssen als zusammenhängendes System betrachtet werden.
Anschlusskraft wird die weitere Konkretisierung von AgNes eng begleiten und die Methodik fortlaufend an den regulatorischen Stand anpassen. Unser Ziel ist es, aus komplexen Lastgang- und Tarifdaten eine belastbare Entscheidung abzuleiten: für die richtige Netzanschlussstrategie, die passende jährliche Bestellkapazität und eine wirtschaftlich sinnvolle Dimensionierung von Batteriespeichern und Flexibilitäten.
Unternehmen, die aktuell einen Netzanschluss, eine Anschlussverstärkung, Ladeinfrastruktur oder einen Batteriespeicher planen, sollten die Auswirkungen der künftigen Netzentgeltsystematik bereits heute in ihre Szenarien einbeziehen.


Hinweis: Bei AgNes handelt es sich zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Artikels um einen konsultierten Festlegungsentwurf. Einzelne Regelungen und Parameter können sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Link: Bundesnetzagentur – AgNes 2029 – Pressemitteilung zum Festlegungsentwurf