MiSpeL: Neue Rahmenbedingungen für die energiewirtschaftliche Nutzung von Batteriespeichern und bidirektionalen Ladepunkten

MiSpeL – Marktintegration von Speichern und Ladepunkten

Die neue Festlegung der Bundesnetzagentur eröffnet zusätzliche Möglichkeiten, dezentrale Speicher in den Strommarkt einzubinden. Für die Projektentwicklung rückt damit das Zusammenspiel von Netzanschluss, Messkonzept und Betriebsstrategie stärker in den Mittelpunkt.

Mit der am 1. Oktober 2026 beschlossenen Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) konkretisiert die Bundesnetzagentur die regulatorischen Rahmenbedingungen für diese Nutzung. Im Mittelpunkt steht die rechnerische Zuordnung von Strommengen bei Anlagen, die sowohl erneuerbar erzeugten Strom als auch Netzstrom speichern. Ziel ist es, eine marktliche Nutzung zu ermöglichen und zugleich die anteilige EEG-Förderung sowie die vorgesehenen Umlageprivilegien zu erhalten.

Hintergrund

Die zunehmende Integration erneuerbarer Energien verändert die Anforderungen an das Elektrizitätssystem. Da Stromerzeugung und Stromverbrauch zeitlich voneinander abweichen, gewinnt die flexible Verschiebung von Energiemengen an Bedeutung. Batteriespeicher und bidirektionale Ladeeinrichtungen können hierzu beitragen, indem sie elektrische Energie aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder bereitstellen.

Die Herkunftszuordnung als regulatorische Aufgabenstellung

Werden Solarstrom und Netzstrom in derselben Batterie gespeichert, lässt sich die Herkunft der anschließend ausgespeicherten Energie nicht unmittelbar physikalisch bestimmen. Für die energiewirtschaftliche Abrechnung ist diese Unterscheidung dennoch erforderlich: Die Förderfähigkeit erneuerbarer Strommengen und die Behandlung zurückgespeisten Netzstroms folgen unterschiedlichen Voraussetzungen.

MiSpeL adressiert diese Aufgabenstellung durch zwei Verfahren. Die Abgrenzungsoption ermöglicht eine rechnerische Zuordnung auf Grundlage erfasster Messwerte. Die Pauschaloption verwendet vereinfachte Zuordnungsregeln unter festgelegten Rahmenbedingungen und reduziert dadurch den erforderlichen Messaufwand. Beide Optionen zielen auf eine kombinierte Optimierung von Eigenverbrauch, Netzbezug und Netzeinspeisung. Die anteilige EEG-Förderung erfolgt dabei im Rahmen der Direktvermarktung mit Marktprämie.

Erweiterung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeiten

Aus energiewirtschaftlicher Sicht eröffnet die Kombination verschiedener Speicherfunktionen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten. Neben der Erhöhung des Eigenverbrauchs können insbesondere die zeitliche Optimierung des Strombezugs und die Vermarktung gespeicherter Energie relevant werden. Bei Gewerbe- und Industriestandorten kommt die Begrenzung betrieblicher Leistungsspitzen hinzu.

Die Bundesnetzagentur benennt entsprechend unterschiedliche Anwendungsfelder: Speicher in Verbindung mit Solarparks, industrielle Speicher sowie dezentrale Speicher und Ladepunkte sollen ihre Flexibilität stärker am Markt einsetzen können.

Für die Projektbewertung ergibt sich daraus die Notwendigkeit, mehrere Betriebsziele gemeinsam zu untersuchen. Eine für die Eigenverbrauchsoptimierung reservierte Speicherkapazität steht beispielsweise nicht gleichzeitig uneingeschränkt für die Stromvermarktung zur Verfügung. Die wirtschaftliche Bewertung muss deshalb sowohl mögliche Erlöse als auch Nutzungskonflikte, Speicherverluste und betriebliche Restriktionen berücksichtigen.

Bidirektionale Ladeinfrastruktur als zusätzliche Flexibilitätsressource

Bidirektionale Ladeeinrichtungen ermöglichen es, Fahrzeugbatterien über den Fahrbetrieb hinaus energiewirtschaftlich zu nutzen. Bei der Rückspeisung in das öffentliche Stromnetz wird dieses Prinzip als Vehicle-to-Grid (V2G) bezeichnet.

Aus planerischer Sicht unterscheiden sich mobile Speicher jedoch wesentlich von stationären Anlagen. Ihre Verfügbarkeit hängt von Standzeiten, Fahrprofilen und dem erforderlichen Ladezustand bei Abfahrt ab. Für gewerbliche Flotten ist daher zunächst zu bestimmen, welcher Teil der Batteriekapazität unter Wahrung der Mobilitätsanforderungen tatsächlich verfügbar ist.

Eine belastbare Auslegung verbindet diese betrieblichen Vorgaben mit den technischen Eigenschaften von Fahrzeugen, Ladeeinrichtungen und Steuerungssystemen sowie den zulässigen Leistungen am Netzanschlusspunkt.

Umsetzung und Abstimmungsbedarf

Die praktische Anwendung der MiSpeL-Optionen erfolgt zunächst unter Übergangsbedingungen. Bis Ende September 2027 ist das Einverständnis des Netzbetreibers und des Messstellenbetreibers erforderlich. Die Pauschaloption setzt zusätzlich die beihilferechtliche Genehmigung ihrer gesetzlichen Grundlage voraus.

Für neue Projekte empfiehlt sich daher eine frühzeitige Abstimmung des vorgesehenen Mess- und Betriebskonzepts. Aus Sicht von Anschlusskraft ist zudem zwischen marktlich vorteilhaftem und lokal netzdienlichem Betrieb zu unterscheiden: Ein günstiger Strommarktpreis allein erlaubt noch keine Aussage darüber, welche zusätzliche Leistung das örtliche Netz aufnehmen kann.

Konsequenzen für die Projektentwicklung

MiSpeL stärkt die regulatorische Grundlage für eine integrierte Betrachtung von Erzeugung, Speicherung und Verbrauch. Der wirtschaftliche Nutzen muss jedoch für jeden Standort anhand seiner technischen und betrieblichen Bedingungen bewertet werden.

Übergangszeit bis September 2027

In einer Übergangszeit Oktober 2026 bis Ende September 2027 ist das Einverständnis des Netzbetreibers und des Messstellenbetreibers erforderlich, um die beiden MiSpeL-Optionen bereits nutzen zu können. Für die Anwendung der Pauschaloption muss zudem die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage abgewartet werden.

 

Anschlusskraft unterstützt die Entwicklung entsprechender Netzanschluss- und Anlagenkonzepte. Dabei werden Photovoltaik, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur gemeinsam betrachtet und mit den Anforderungen an Anschlussleistung, Messung und Betriebsführung abgestimmt. Ziel ist ein technisch konsistentes und wirtschaftlich nachvollziehbares Gesamtkonzept.

 

BNetzA – MiSpeL Festlegung 01.10.2026:
Fest­le­gung zur Mark­tin­te­gra­ti­on von Spei­chern und La­de­punk­ten (MiS­peL)

Download: MiSpeL-Festlegung – Tenor mit Begründung

Download: MiSpeL-Festlegung – Anlage 1 zur Abgrenzungsoption

Download: MiSpeL-Festlegung – Anlage 2 zur Pauschaloption