04.05.2026: BMV fördert Ladeinfrastruktur für schweren Straßengüterverkehr. Förderantrag ab 26. Mai möglich.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte.
Insgesamt stell das BMV hierzu über vier Jahre insgesamt eine Milliarde Euro an Fördermittel bereit. Denn „batterieelektrische Lkw (e-Lkw) bieten das Potential, den Transportsektor deutlich robuster gegenüber fossilen Energiekrisen zu gestalten – vorausgesetzt, die nötige Ladeinfrastruktur stehe bereit.“ Die Förderrichtlinie ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030, der Ende 2025 veröffentlicht wurde.
Um den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge bestmöglich zu unterstützen, sind neben der Ladeinfrastruktur auch der erforderliche Netzanschluss, Batteriespeicher und Lastmanagementsysteme förderfähig.

Förderziel:
Es soll der Aufbau von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Depots und auf eigenen Betriebshöfen mit einer Gesamtladeleistung von [1.850.000] Kilowatt gefördert werden. Ziel ist es, damit [20] Prozent des für 2030 prognostizierten Ladebedarfs in Depots und auf Betriebshöfen abzudecken. Daneben soll der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einer Gesamtladeleistung von [650.000] Kilowatt gefördert werden. Damit sollen [40] Prozent des insgesamt für 2030 prognostizierten Ladebedarfs für öffentliches Laden außerhalb des Lkw-Schnellladenetzes gedeckt werden. Der Aufbau dieser Ladeinfrastruktur soll den Umstieg auf e-Lkw ermöglichen und ausreichend Planungssicherheit für die Logistikbranche und die Fahrzeughersteller bieten.
Des Weiteren ist der Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in der aktuellen Phase des Markthochlaufs von e-Lkw auf Grund der zunächst niedrigen Auslastung und dementsprechend geringen Gewinnerwirtschaftung ebenfalls unrentabel. Die Zuwendung verfolgt daher den Zweck, Investitionen in den Aufbau von Ladeinfrastruktur für e-Lkw anzureizen und somit den Markthochlauf von e-Lkw und die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs zu unterstützen.
Vor Antragsstellung ist ein Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetreiber zu stellen.
Oder eine Zusicherung muss erklärt werden, dass der vorhandene Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist für den Betrieb der zu errichtenden Ladeinfrastruktur. –> Hierbei unterstützt Anschlusskraft gerne.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
„Der schwere Straßengüterverkehr ist unverzichtbar für den Wirtschaftsstandort Deutschland – zugleich steht er vor der Aufgabe, klimafreundlich zu werden. Mit unserem milliardenschweren Förderprogramm schaffen wir jetzt die Voraussetzungen für einen zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur und erleichtern Speditionen sowie Logistikunternehmen den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge. Unternehmen, die ihre Depots mit Ladepunkten ausstatten wollen, unterstützen wir ebenso wie Investoren, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge errichten. Klar ist: Elektromobilität im schweren Straßengüterverkehr kann nur mit einer leistungsfähigen Infrastruktur erfolgreich sein – genau hier setzen wir mit unserer Förderung an.“

Drei Aufrufe zur Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
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- Aufruf A: (05. Juni – 30. Sept. 2026) – nur für KMU
Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – für kleine und mittlere Unternehmen
WICHTIG: Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge!
- Aufruf A: (05. Juni – 30. Sept. 2026) – nur für KMU
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- Aufruf B: (26. Mai – 7. Juli 2026)
Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – für alle Unternehmen
Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
- Aufruf B: (26. Mai – 7. Juli 2026)
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- Aufruf C: (26. Mai – 7. Juli 2026)
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
- Aufruf C: (26. Mai – 7. Juli 2026)
„Bei den wettbewerblichen Auswahlverfahren wird das zentrale Priorisierungskriterium der Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung sein.“
500 €/kW Förderintensität – fest vorgegeben oder vom Antragsteller festgelegt.
Förderanalyse im Detail:
Aufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – nur für KMU – Antrag ab 05. Juli 2026
Ladeinfrastruktur soll nur betriebseigenen Fahrzeugen und/ oder einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sein. Dazu zählen u.a. folgende Standorte: Betriebshöfe von Unternehmen, Betriebsgelände von Firmenstandorte, Filialstandorte, Logistikumschlagplätze etc.
Bedingungen des Aufrufs
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- Ladeleistung pro Ladepunkt: mind. 50 kW (DC)
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- Förderintensität: 500 Euro (netto) pro kW
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- max. Fördersumme (Zuwendungsbetrag) pro Antrag:
– De-minimis: bis zu 300.000 Euro
– AGVO: bis zu 1.000.000 EUR
- max. Fördersumme (Zuwendungsbetrag) pro Antrag:
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- kein Auswahlverfahren: Entscheidung nach Antragseingang
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- Laufzeit des Vorhabens: 24 Monate
Aufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – nur für KMU
Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – für Unternehmen – Antrag ab 26. Mai 2026
Ladeinfrastruktur soll nur betriebseigenen Fahrzeugen und/ oder einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sein. Dazu zählen u.a. folgende Standorte: Betriebshöfe von Unternehmen, Betriebsgelände von Firmenstandorte, Filialstandorte, Logistikumschlagplätze etc.
Bedingungen des Aufrufs
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- Ladeleistung pro Ladepunkt: mind. 50 kW (DC)
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- Förderintensität: bis zu 500 Euro (netto) pro kW
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- max. Fördersumme (Zuwendungsbetrag) pro Antrag: 5 Millionen Euro
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- Auswahlverfahren: Wettbewerb nach Förderintensität
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- Laufzeit des Vorhabens: 24 Monate
Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – für Unternehmen
Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur – für Unternehmen – Antrag ab 26. Mai 2026
Ladeinfrastruktur soll uneingeschränkt der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sein, z. B. Rastanlagen, Ladehubs oder auch Umschlagpunkte.
Bedingungen des Aufrufs
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- Ladeleistung pro Ladepunkt: mind. 100 kW (DC)
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- Förderintensität: bis zu 500 Euro (netto) pro kW
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- max. Fördersumme (Zuwendungsbetrag) pro Antrag: 5 Millionen Euro
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- Auswahlverfahren: Wettbewerb nach den Kriterien
– 70 % Förderintensität
– 20 % AFIR-Standorte
– 10 % Durchleitungsmodell
- Auswahlverfahren: Wettbewerb nach den Kriterien
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- Laufzeit des Vorhabens: 30 Monate
Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur
Pressemitteilung 04.05.2026:
BMV – BMV fördert Ladeinfrastruktur für schweren Straßengüterverkehr
Website Projektträger Jülich:
PtJ: Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Download: Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw:
PtJ: Herstellerliste – Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw
Download: Herstellerliste förderfähiger Ladeeinrichtungen:
https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/24583/live/lw_file/herstellerliste-lkw-lis.pdf
