15.04.2026: Förderprogramm ist offen: Bund setzt auf Windhundprinzip bei der Antragsstellung. Bis zu 2.000 EUR pro Stellplatz.
Mit einem neuen Förderprogramm stärkt das Bundesverkehrsministerium den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Ziel ist es, Millionen bislang unerschlossener Stellplätze für die Elektromobilität nutzbar zu machen. Der Fokus liegt auf alltagstauglichen Ladelösungen direkt am Wohnort. Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Mio. Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Interessierte können ihren Antrag auf Förderung ab dem 15. April 2026 einreichen.
Mit dem neuen Förderprogramm wird die Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ umgesetzt, der im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Maßnahme soll mit einer finanziellen Unterstützung des BMV die Investitionsbereitschaft der Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten beschleunigen.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
„Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit Zuhause. Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro. Wir machen Investitionen in private Lademöglichkeiten deutlich attraktiver und bringen die Infrastruktur dorthin, wo sie gebraucht wird. Denn Elektromobilität gelingt nur, wenn sie alltagstauglich ist.“
Das Förderprogramm ist in drei parallele Förderaufrufe unterteilt:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie private Vermieter
- Wohnungsbaugesellschaften und größere Immobilienunternehmen
Drei Zielgruppen, differenzierte Förderlogik
Für die ersten beiden Gruppen erfolgt die Vergabe nach dem Prinzip „first come, first served“. Nach Bewilligung wird die Förderung als Festbetrag ausgezahlt. Anträge sind bis zum 10. November 2026 möglich.
Für größere Wohnungsunternehmen gilt hingegen ein wettbewerbliches Verfahren mit Frist bis zum 15. Oktober 2026. Die Bewilligung erfolgt nach Abschluss der Auswahlprozesse.
Eckpunkte der Förderung im Überblick
Die Förderung ist an klare Bedingungen geknüpft. So müssen mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Gebäudes vorverkabelt werden, und es sind mindestens sechs Stellplätze pro Projekt zu elektrifizieren. Die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt beträgt 22 kW.
Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:
- maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
- maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
- maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Damit setzt das Programm auch Anreize für zukunftsfähige Technologien wie bidirektionales Laden.
Dagmar Fehler, CEO und Sprecherin der NOW GmbH:
„In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und fast 9 Millionen Stellplätzen, die dazu gehören – ein riesiges Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur. Weil das Laden zu Hause besonders beliebt ist, setzt die neue BMV-Förderung genau hier an. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet das Förderprogramm fachlich und organisatorisch – von der Entwicklung bis zur praktischen Umsetzung.“
Fazit: Fokus auf Skalierung im Bestand
Mit der Förderung verlagert sich der Ausbau der Ladeinfrastruktur stärker in den Gebäudebestand. Statt ausschließlich öffentlicher Ladepunkte rückt die private, wohnortnahe Versorgung in den Fokus.
Das Programm kann damit einen wichtigen Beitrag zur Skalierung der Elektromobilität leisten – vorausgesetzt, die Umsetzung gelingt schnell und erreicht die breite Eigentümerstruktur im Wohnungsmarkt.
One-Pager – „Laden im Mehrparteienhaus:
Website: Laden im Mehrparteienhaus – Bundesförderung einfach nutzen
Pressemitteilung 25.03.2026:
BMV – Schnieder: 500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern
Bundesanzeiger 16.03.2026:
Bekanntmachung der Förderichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.pdf
Download Praxisleitfaden Februar 2026:
Schritt für Schritt zur Ladeinfrastruktur am Mehrparteienhaus – ein Praxisleitfaden für Wohnungseigentümergemeinschaften.pdf
Download Hersteller-Liste – Übersicht geeigneter Ladepunkte:
https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/wp-content/uploads/2026/04/LIS_MPH_Herstellerliste.pdf
